In einer neuen Anpassung wurde, gemäß Trinkwasserverordnung 2001, in der aktuellen Novellierung vom 05.12.2012, der Höchstwert für Blei in Trinkwasserleitungen, zum 01.12.2013, drastisch gesenkt.
Ziel ist es, die Verbraucher besser vor einer gesundheitsschädlichen Aufnahme von Blei mit dem
Trinkwasser zu schützen.
Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht betroffen. Seit dieser Zeit wurden in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet.
Es sind längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser betroffen, weil auch dort früher häufig andere
Materialien (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden.
vor 01.12.2003 0,040 mg/l ab 01.12.2003 0,025 mg/l ab 01.12.2013 0,010 mg/l
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
Befragung des Hauseigentümers
Kontrolle der sichtbaren Leitungen, z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler
(Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit
einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.)
Messung des Bleigehalts im Wasser.
Bei der Messung des Bleigehalts im Trinkwasser wird eine sogenannte Stagnationsbeprobung durchgeführt.
als Probe S2.
Probeentnahme durch einen DWA-zertifizierten Probeentnehmer, inkl. An- und Abfartskosten zur Anlage innerhalb des 25 KM Radius. Preis für 3 Proben (S0,S1,S2) |
52,50 € zuzgl. 19% Mehrwertsteuer 62,48 € |
Nachweis und Bestimmung von BLEI in Wasserproben
Gesamtpreis für die Stagnationsbeprobung |
85,80 €
164,58 € inkl. 19% MwSt. |
|
|
|